AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Firma Inter-P GmbH

1. Allgemeines 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für in Zukunft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossene Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt

2. Angebot und Auftragsannahme. 
a. Eine Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wird. Unser Angebot gilt bis dahin als unverbindlich. Ergänzungen, Änderungen oder auch Nebenabreden sind nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
b. Bei Vertragsrücktritt des Auftraggebers werden bereits erbrachte Leistungen/Aufwendungen in Rechnung gestellt. Der Rücktritt in diesem Fall ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gültig/möglich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Unsere Preise verstehen sich ab Werk mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt nicht, falls bei Angebotserstellung oder bei einer Bestellung eine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wurde. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorab-Überweisung oder auf Rechnung. 
b. Wir behalten uns vor, Neukunden nur gegen Vorkasse oder Barzahlung zu beliefern.
c. Bei Zahlungsverzug oder Stellung eines Insolvenzantrages durch den Auftragnehmer sind wir berechtigt, alle, auch gestundete Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort in Rechnung zu stellen und von noch bestehenden Verträgen zurückzutreten.

4. Kosten für spezielle Werkzeuge
Wenn für den Auftrag spezielle Werkzeuge und CNC-Fertigungsprogramme benötigt werden, gehen die Material und Fertigungskosten anteilig zu Lasten des Auftraggebers. Diese anteiligen Kosten werden mit dem Erstauftrag in Rechnung gestellt. Dieses gilt auch für eventuelle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, sowie Neubeschaffungen, womit insbesondere bei großen Stückzahlen sowie längerer Laufzeit der Aufträge gerechnet werden muss. Werkzeuge, CNC-Fertigungsprogramme und die dazugehörigen Zeichnungen bleiben nach Durchführung des Auftrages Eigentum des Auftragnehmers. 

5. Lieferzeit, Lieferung, Gefahrenübergang
a. Unsere genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
b. Sofern eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde erfolgt die Lieferung frei Werksgelände. Die Entladung erfolgt durch den Auftraggeber.
c. Sobald die Ware an die Transport ausführende Person übergeben wurde, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Im Falle, dass die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
d. Bei Lieferung frei Haus geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, ab dem die Ware entladungsbereit zur Verfügung gestellt wird.
e. Hält der Hersteller die vereinbarte Lieferzeit bzw. den Liefertermin nicht ein, hat Inter-P einen Anspruch gegen den Hersteller auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1% pro angefangener Woche, maximal jedoch 5% des Gesamtauftragswertes (netto) ab dem Zeitpunkt des Lieferverzuges zu verlangen. 

6. Verwendung von Unterlagen, Geheimhaltung
Die uns für den Auftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen, unterliegen der Geheimhaltung. Nur bei Bedarf werden ggf. die Unterlagen zur Weiterbearbeitung an Drittunternehmen weitergegeben. 

7. Gewährleistung
a. Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, so kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mängel durch die Nacherfüllung des Auftragsnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügiger Vertragswidrigkeit oder geringen Mängel, ist ein Rücktrittrecht durch den Auftraggeber nicht möglich.
b. Ein offensichtlicher Mängel ist unverzüglich nach Erhalt der Lieferung und vor der Weiterbearbeitung schriftlich anzuzeigen. Ansonsten ist eine Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
c. Im Falle nicht fachgerechter Lagerung bzw. Handhabung oder beauftragter dritter Person durch den Auftraggeber, entfallen die Gewährleistungsansprüche.

8. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers.
b. Zurückgenommene Ware, gelten nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Auftragnehmer dieses ausdrücklich schriftlich bestätigen. Im Falle einer erfolgten Pfändung der Ware bedeutet dies dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Warenrücknahme, behalten wir uns ausdrücklich die Geltendmachung eines dadurch entstehenden Schadenersatzes vor.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand 
Erfüllungsort und Gerichtsstand aus dem Vertragsverhältnis einschließlich der Zahlungen ist Aalen.

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